Wir unterstützen Sie gerne bei der Kommunikation mit Behörden oder vertreten Sie in Prozessen mit datenschutzrechtlichem Schwerpunkt.
Die anwaltliche Tätigkeit wird durch unsere Anwälte bei der Rechtsanwaltskanzlei KrammerJahn Rechtsanwälte PartG mbB durchgeführt.
Leistungsumfang
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Kommunikation mit Aufsichtsbehörden zur Vermeidung oder Herabsetzung von Bußgeldern
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Prozessvertretung gegenüber Behörden oder privaten Anspruchstellern
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Beratung bei Datenpannen
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Kommunikation mit betroffenen Personen insbesondere bei der Geltendmachung von Auskunftsansprüchen
Die wachsende Bedeutung datenschutzrechtlicher Prozesse:
Art. 82 DSGVO gewährt betroffenen Personen ein Recht auf Schadensersatz, wenn diesen wegen eines Verstoßes gegen die DSGVO ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist.
Ein entscheidendes Problem liegt dabei in der Interpretation des Begriffs "immaterieller Schaden". Da die DSGVO weitgehend den Prinzipien des deutschen Rechts als nationaler Rechtsordnung entzogen ist und vor allem die Grundsätze der Anwendung des europäischen Rechts gelten, neigen Gerichte zunehmend dazu Schadensersatz auch dann zuzusprechen, wenn weder eine deutlich spürbare Beeinträchtigung des Betroffenen noch das Überschreiten einer Erheblichkeitsschwelle gegeben sind.
Aus diesem Grund wird das Schadensersatzrecht nach der DSGVO zunehmend kommerzialisiert und für Klagen gegen Unternehmen aufgrund kleinerer Verstöße gegen die DSGVO eingesetzt. In diesem Bereich ist es wichtig die aktuelle Rechtsprechung im Blick zu haben um auf derartige Schadensersatzforderungen angemessen reagieren zu können.
Der Datenschutz gewinnt jedoch auch als taktisches Instrument in anderen Prozessen an Bedeutung. So werden z.B. Auskunftsersuchen zunehmend in Kündigungsschutzprozessen eingesetzt.