Gerne übernehmen wir für Sie die Aufgabe des externen Datenschutzbeauftragten. Sie profitieren von unserer fachlichen Qualifikation und langjährigen Erfahrung.
Gerade bei einem sensiblen Thema wie dem Datenschutz ist Vertrauen ein entscheidender Faktor. Daher arbeiten wir stets mit Blick auf Ihre individuellen Bedürfnisse eng mit Ihnen zusammen.
Leistungsumfang
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Übernahme des Amtes eines externen Datenschutzbeauftragten und Meldung bzw. Registrierung bei der Aufsichtsbehörde
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Unterrichtung hinsichtlich datenschutzrechtlicher Pflichten durch regelmäßige und anlassbezogene Rundschreiben über relevante aktuelle Entwicklungen im Datenschutz (4-6 x jährlich)
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Überwachung der Einhaltung von Datenschutzvorschriften durch ein jährlich durchgeführtes Audit (Online-Checkliste mit individueller Bewertung und Erstellung eines Reports)
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Erstellung eines jährlichen Datenschutzberichts als Tätigkeitsbericht des DSB und zum Nachweis der Erfüllung der Rechenschaftspflicht aus Art. 5 II DSGVO
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Eine Online-Schulung pro Jahr für bis zu 20 Mitarbeiter. (Zusätzliche Mitarbeiter können pauschal abgerechnet werden.)
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Unterstützung bei Betroffenenanfragen
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zusätzliche Schulungen für Führungskräfte und/oder Mitarbeiter;
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nach dem Gesetz erforderliche Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde und Tätigkeit als Anlaufstelle für diese;
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Beratung des Unternehmens hinsichtlich datenschutzrechtlicher Pflichten bei der Datenschutzfolgenabschätzung
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sonstige datenschutzrechtliche Beratungsleistungen im Einzelfall
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Spezialberatung für besonders sensible Bereiche wie Ärzte, Pflegeheime, Kliniken, IT-Unternehmen und Finanzdienstleister
Welche Aufgaben hat ein Datenschutzbeauftragter?
Der Datenschutzbeauftragte ist im Wesentlichen ein Ansprechpartner und Berater zu allen Datenschutzfreagen des Unternehmens. Er sollte frühzeitig in die Planung und Umsetzung neuer Prozesse und Verfahren zur Verarbeitung personenbezogenen Daten eingebunden werden.
Ein weiterer zentraler Bereich ist die Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden. Der Datenschutzbeauftragte unterstützt bei Anfragen durch Datenschutzbehörden oder betroffene Personen. Dies trägt dazu bei, eine transparente und kooperative Beziehung mit den zuständigen Aufsichtsinstanzen aufzubauen und Betroffenenanfragen rechtssicher zu beantworten.
Insgesamt trägt der Datenschutzbeauftragte dazu bei, Datenschutz als integralen Bestandteil der Unternehmenskultur zu etablieren. Durch seine vielfältigen Aufgaben gewährleistet er nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, sondern stärkt auch das Vertrauen in die datenschutzkonforme Arbeitsweise des Unternehmens. In einer zunehmend vernetzten Welt, in der Daten eine Schlüsselrolle spielen, ist die Rolle des Datenschutzbeauftragten von entscheidender Bedeutung für den Schutz sensibler Informationen und das langfristige Wohl des Unternehmens.