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Das Problem mit Google Fonts

Bayreuth,14.09.2022— Google Fonts ist aktuell in aller Munde. Doch was hat es damit eigentlich auf sich?


Was ist Google Fonts?


Google Fonts ist ein Verzeichnis von über 1400 Schriftarten (engl.: fonts). Diese Bibliothek ist kostenfrei verfügbar und die darin enthaltenen Schriftarten werden von einer Vielzahl von Webseiten verwendet. Aufgrund der zahlreichen unterschiedlichen Schriftarten fällt es leicht, mit Google Fonts individuelle Webdesigns zu realisieren. Google Fonts vereint daher Einfachheit, Kostenoptimierung und Flexibilität für Webseitengestalter.


Einbindung von Google Fonts


Für die Nutzung von Google Fonts gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten.

Bei der ersten Variante werden die Schriftarten lokal auf dem (eigenen) Server des jeweiligen Webseitenanbieters gespeichert. Beim Besuch der Webseite werden alle Schriftarten direkt von diesem Server geladen. Diese Variante kann, besonders bei kleinen Servern, unter Umständen mit Performance-Einbußen verbunden sein.

Bei der zweiten Variante werden Google Fonts nur als sog. Code-Snippet über den Quelltext der Website eingebunden (Remote-Einbindung). In diesem Fall werden die Schriftarten beim Besuch der Webseite von den Google-Servern geladen. Dies wirkt sich positiv auf die Ladezeit der Webseite aus. Beim Abruf der Schriftarten von den Google-Servern werden jedoch auch automatisch personenbezogene Daten wie z.B. die IP-Adresse des Nutzers an Google übermittelt.


Das Landgericht München I hat am 20. Januar 2022 in seinem Urteil (Az.: 3 O 17493/20) die Rechtswidrigkeit der automatischen Weitergabe der IP-Adresse und somit auch der Remote-Einbindung von Google Fonts bestätigt. Durch dieses Vorgehen wird das allgemeine Persönlichkeitsrecht in Form des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung der Webseitenbesucher verletzt. Aus Basis dieser Entscheidung haben Abmahnkanzleien und auch Privatpersonen begonnen Webseitenbetreiber, welche Google Fonts remote eingebunden haben, abzumahnen um daraus Profit zu schlagen.

Die Lösung


Die verbliebene Möglichkeit der lokalen Einbindung von Google Fonts ist datenschutzrechtlich unbedenklich. Das Herunterladen der Schriftarten und die Speicherung dieser lokal auf dem eigenen Server stellt hierbei die rechtssichere Handlungsalternative dar. So werden die Schriftarten beim Besuch der Webseite direkt vom eigenen Server nachgeladen, anstatt online von den Google-Servern. Dadurch wird keine Verbindung zu den Servern von Google hergestellt und es werden keine Daten an Google übermittelt. Beim Wechsel von der Remote-Einbindung zur lokalen Einbindung kann durch Performance-Tests sichergestellt werden, dass die Hardware des Servers eine fehlerfreie Darstellung gewährleistet.

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