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Datenschutz im Homeoffice

Bayreuth 12.02.2021 — Zur Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen lohnt sich ein Blick in die vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) auf dessen Website veröffentlichte Best Practice Datenschutzrechtliche Regelungen bei Homeoffice (PDF auf der Website des BayLDA: Best Practice Homeoffice). Die Geschäftsleitung sollte dieses vor der Einführung von mobilen Arbeitsplätzen oder Homeoffice berücksichtigen.

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