Bayreuth, 12.05.2023 — Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) hat am 12. Mai 2023 im Bundesrat die letzte Hürde genommen und tritt voraussichtlich ab Mitte Juni 2023 in Kraft.
Was ist nun zu tun?
Deutsche Unternehmen ab 250 Beschäftigten sind nun dazu verpflichtet, innerhalb von einem Monat die Vorgaben des HinSchG umzusetzen. Für Unternehmen mit 50-249 Beschäftigten gilt eine verlängerte Einrichtungsfrist bis zum 17. Dezember 2023.
Die BGfD Bayreuther Gesellschaft für Datenschutz mbH unterstützt Sie auf dem Weg, das neue Gesetz rechtssicher umzusetzen und so Zeit und Geld zu sparen. Mehr Informationen finden Sie auf unserer speziellen Website zum Hinweisgeberschutzgesetz: www.hinweisgeber-bayreuth.de
Kommentare